Beschäftigungsverbot Während Elternzeit , normaler Lohn ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot Während Elternzeit , normaler Lohn ?

Hallo , mich würde interessieren was passiert wenn ich in der Elternzeit arbeiten gehe bei meinem alten Arbeitgeber . Und ich dann schwanger werde oder bin . Und ich ein beschäftigungsverbot bekomme . Wird mir dann mein normaler Lohn angerechnet bei der Berechnung vom Elterngeld? Ich habe nämlich das Problem das mein Sohn im August 1 Jahr wird und ich ab da kein Elterngeld mehr bekomme . Ich wünsche mir ein 2. Kind und hatte dieses geplant wenn mein erstes Kind etwa 1 Jahr ist . Ich habe mir das so gedacht ich gehe nach dem einen Jahr wieder arbeiten versuche schnell schwanger zu werden hoffe dann auf ein beschäftigungsverbot und bleibe dann bei meinem Kind Zuhause und warte auf das 2. . Ich möchte nämlich auch nicht mein Kind mit einem Jahr in die Kita bringen . Ich möchte Zuhause bleiben .

Mitglied inaktiv - 03.02.2013, 16:21



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Während Elternzeit , normaler Lohn ?

Hallo, hatten Sie denn beim ersten Kind ein Beschäftigungsverbot? Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Während Elternzeit , normaler Lohn ?

Hallo, mit welcher Berechtigung erhoffst du ein Beschäftigungsverbot? Klingt nach fieser Abzocke. Gruß, bobcat

von bobcat am 03.02.2013, 16:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Während Elternzeit , normaler Lohn ?

Bin auch grad ganz baff. Zuhause bleiben muss man sich halt leisten können. Ein BV einfach so gibt es nicht, da riskiert kein Arzt seinen Job für. Wenn Du arbeitest und ein BV bekommst dann bekommst Du den Lohn den Du auch erwirtschaften würdest.

von Sternenschnuppe am 03.02.2013, 20:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Während Elternzeit , normaler Lohn ?

@ Bobcat: Ich möchte Zuhause bleiben um mich um mein erstes Kind zu kümmern . Habe mich vielleicht wirklich etwas blöd ausgedrückt ... Und ich würde mich freuen das 2. Kind in einem nicht zu großen abstand zum ersten zu bekommen weil ich es schöner finde das sie nahe beiander sind . Ich bin sehr am verzweifeifen ich habe immer gedacht es wäre kein Problem für mich mein Kind mit einem Jahr in die Krabbelgruppe zu bringen und arbeiten zu gehen , aber jetzt wo er da ist ... Ich möchte da sein für ihn mich macht das traurig ihn abzugeben . Hast du eine Idee für mich wie ich es finanziell packe und trotzdem für mein Kind da zu sein ? Ich hatte gehofft mit dem beschäftigungsverbot das finanzielle Problem zu lösen und bei meinem Kind bleiben zu können . Aber du hast recht war ne doofe Idee . Ich denke ich gebe den kleinen bei meiner Mutter ab und gehe wenigstens für 400€ jobben . Ich bin keine sozial Schmarotzerin ! Lg liazoe89

Mitglied inaktiv - 03.02.2013, 20:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Während Elternzeit , normaler Lohn ?

Was ist denn mit dem Vater des Kindes ? Seid ihr zusammen ? Wohnt ihr zusammen ? Er ist auch Dir zu Unterhalt verpflichtet.

von Sternenschnuppe am 03.02.2013, 21:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Während Elternzeit , normaler Lohn ?

Auch sich mehr als 1 Jahr komplett um sein Kind kümmern zu können muss man sich leisten können! Ein BV ist eine gute Sache - weil es Mutter und Kind schützt - aber wie Du damit umgehst finde ich auch nicht richtig. Ich selber konnte mir leider auch nicht leisten so lange bei meiner Tochter zu bleiben wie ich gerne gewollt hätte - ich bin bereits nach 7 Monaten wieder arbeiten gegangen - und gestillt habe ich insgesamt 15 Monate - was also auch mit Arbeit geht (ich war sogar viel auf Dienstreise und habe dort dann abgepumpt und meine Tochter weiterhin gestillt wenn ich zu Hause war!). Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich hoffe dass Dein Plan nicht aufgeht! Denn die Art und Weise finde ich nicht normal! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 04.02.2013, 08:30



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Während Elternzeit , normaler Lohn ?

Hallo, ich habe gerade die gleiche Situiation wie du vor 4 Jahren. Kannst du mir sagen, was du gemacht hast und hast du einen Tip für mich? Das wäre toll! Vielen Dank und liebe Grüße!

von Joafale am 13.02.2017, 21:15



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