Sehr geehrte Frau Bader, ich fürchte, ich hab gleich eine Serie von Fragen: ich bin jetzt in der 21. Woche schwanger (mit Zwillingen) und war wiederholt wegen Blutungen krank geschrieben, so auch jetzt wieder. Die sechs Wochen der Lohnfortzahlung sind nun vorbei, meine Ärztin meint, dass ich nicht wieder arbeiten sollte. 1. Kann sie jetzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen? 2. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.12.2002, der Mutterschutz beginnt aber erst am 25.01.2003. Ich hatte nun vor, mich in der Zwischenzeit arbeitslos zu melden, um den Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu behalten. Geht das, wenn ein Beschäftigungsverbot besteht? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, trotzdem Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss) zu bekommen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!! Mit freundlichen Grüßen, Gabriele Lehner
Mitglied inaktiv - 22.10.2002, 10:51