Hallo Frau Bader, ich habe seit dem 22.03. ein Beschäftigungsverbot bis zum 10.06.2007, da am 11.06.2007 eigentlich der Mutterschutz beginnen soll. Nun wird aber der ET um eine Woche nach hinten korrigiert, so dass auch der Mutterschutz dann erst am 18.06.2007 beginnen würde. Meine Frage ist nun, wie sieht das aus? Korrigiert nun der Arzt einfach das Datum um eine Woche, wenn der endgültige ET feststeht? Oder wie funktioniert das? Vielen Dank Gruß Arlett Fiedler
Mitglied inaktiv - 17.04.2007, 11:08