Guten Tag, ich hatte bereits vor längerer Zeit diesbezüglich nachgefragt und habe jetzt leider schon wieder keinen Durchblick mehr. Kurz zum Sachverhalt: Ich habe seit Anfang Juli 05 ein Beschäftigungsverbot. Mein Baby kommt im Januar 2006. Vor meiner Schwangerschaft hatte ich bereits Urlaub beantragt und auch genehmigt bekommen für Ende Juli (10 Tage ), den ich durch das BV nicht antreten konnte. Ich würde mir nun den Urlaub gern auszahlen lassen plus zusätlich Urlaubsgeld sowie die restlichen offenen Urlaubstage. Mein AG kann mich nach meiner Elternzeit nicht mehr beschäftigen, weil das Geschäft nächstes Jahr geschlossen wird, also kann ich mir den Urlaub auch nicht später nehmen. Wie sieht es jetzt mit dem bereits gewährten Urlaub vom Juli 05 aus? Ich habe ein Urteil gelesen wo der AG nicht zur Auszahlung verpflichtet ist, da er für die Umstände nichts konnte und er seiner Pflicht den Urlaub zu gewähren nachgekommen ist. Ich hoffe das Sie mir etwas Licht ins Dunkel bringen können und bedanke mich bereits im Voraus. Kathrin
Mitglied inaktiv - 16.11.2005, 14:25