Hallo, habe recht Früh in der Schwangerschaft von meiner Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten! Habe noch meinen kompletten Jahresurlaub übrig! Kann ich nach dem Mutterschutz erst meinen Ulraub nehmen und dann in die Elterzeit gehen? Danke und Gruss Kleinerplanet
Mitglied inaktiv - 22.06.2003, 19:47