Beschäftigungsverbot Teilzeit besprochen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot Teilzeit besprochen

Hallo Frau Bader, befinde mich noch in Elternzeit. Ich habe bevor ich wusste, das ich wieder schwanger bin, meine Elternzeit auf ein weiteres Jahr schriftlich bei meinem AG verlängert und meinem AG telefonisch und per E-Mail mitgeteilt, dass ich nach der einjährigen Elternzeit (+ 1 Monat Eingewöhnung Krippe) wieder mit einer 50% Stelle anfangen möchte. Es wurde bis jetzt noch nichts schriftliches vereinbart (Stelle & Stunden). Laut meinem Gynäkologen ist diese Schwangerschaft leider sehr kritisch und er wird mir ein Beschäftigungsverbot geben. Befinde mich noch ganz am Anfang der Schwangerschaft, d.h. noch ein Stück entfernt von SSW 12+. Bin ratlos, wann ich meinem AG über die erneute SS und dem BV informieren soll? Kommt ein neuer Teilzeit Vertrag nun zustande? (Vor der ersten SS habe ich Vollzeit gearbeitet.) Arbeitsbeginn habe ich 01.02 vorgeschlagen (Januar Krippeneingewöhnung). Habe Sorge, wenn ich unser Baby verliere, kann ich dann wieder kurzfristig einsteigen? Und bekomme ich überhaupt etwas beim BV? Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückantwort.

von Engelchen_Mummy am 23.11.2016, 08:55



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Teilzeit besprochen

Hallo, ich würde jetzt erst einmal abwarten u ihm nichts sagen. Er hat ja der Verlängerung noch nicht zugestimmt. Wenn er dies tut u die TZ genehmigt, bekommen Sie Mutterschaftslohn nach dem TZ-Lohn, sonst nach dem VZ-Lohn. Bei einer schwierigen Schwnagerschaft halte ich allerdings nicht ein BV für richtig, sondern eine Krankschreibung - es liegt ja nicht am betrieb, sondern an der gesundheit - das BV kann der Ag anzweifeln. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2016



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