Beschäftigungsverbot, Mutterschutzgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot, Mutterschutzgeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Zahnarzthelferin und arbeite auf 450 Euro Basis. bin verheiratet, so auch auf meinen Mann Krankenversichert. Da man in einer Schwangerschaft nicht mehr am Stuhl assistieren darf und so ein Beschäftigungsverbot bekommt, meine erste frage ist, bekomme ich weiter meinen vollen lohn ab dem Beschäftigungsverbot? die zweite frage ist, steht mir Mutterschutz Geld zu wenn ich nicht selbst versichert bin. Was steht mir zu? Vielen Dank

von viktoria77 am 28.08.2013, 20:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, Mutterschutzgeld

Hallo, der AG kann Sie ins Büro/ den Empfang versetzen. Wenn er Sie nach Hause schickt, bekommen Sie den vollen Lohn weiter. Wenn Sie nur den Minijob haben, werden Sie nur die Einmalzahlung nach www.mutterschaftsgeld.de bekommen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, Mutterschutzgeld

Hi, Mutterschaftsgeld bekommst du nur diese einmalig 210,-€. (siehe hier auf der Seite, linke Spalte unter Finanzen) Lg

von mirico11 am 29.08.2013, 15:06



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