Frage:
Beschäftigungsverbot/ Krankenschein
Hallo,
habe im dritten Monat von meiner Ärztin ein Beschäftigungserbot bekommen, da ich in der Altenpflege schwer heben und tragen musste und Umgang mit MRSA Keimen hatte. Mein Chef wollte das dieses zurück gezogen wird und setzte mich dann im Büro ein. Seit diesem Verbot wurde ich total fertig gemacht, das ich Angst hatte auf Arbeit zu gehen. Ich hatte zunehmend mit Übelkeit und Erbrechen zu kämpfen, weshalb mich meine Ärztin dann auch krank geschrieben hat. Nun bin ich nicht mal eine Woche krank geschrieben und schon erkundigt sich mein Chef, bei meiner Ärztin, ob denn der Krankenschein überhaupt rechtens ist und droht mit MDK. Wie kann ich mich dagegen wehren? Mein Betrieb macht mich total fertig!
Mitglied inaktiv - 15.05.2006, 12:50
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Beschäftigungsverbot/ Krankenschein
Hallo,
und als Ergönzung für meine Vorrednerinnen:
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2006
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Beschäftigungsverbot/ Krankenschein
dein arzt kann dir auch wegen der psychischen belastung ein beschäftigungsverbot erteilen. unerheblich ist, ob die tätigkeit eine gefährdung darstellt, entscheidend ist nur, ob die gesundheit von mutter und kind gefährdet ist. und wenn dich die situation so erheblich belastet und das ja der fall. alles gute!
Mitglied inaktiv - 15.05.2006, 13:00
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Beschäftigungsverbot/ Krankenschein
Hallo,
"unerheblich ist, ob die tätigkeit eine gefährdung darstellt, entscheidend ist nur, ob die gesundheit von mutter und kind gefährdet ist"
===> ganz so unerheblich ist es nicht...aber: die Gefährdung kann ja auch vom Verhalten des Arbeitgebers und nicht nur durch die Tätigkeit ausgehen. Da hat meine Vorschreiberin Recht.
Es ist also möglich, dass Dein Frauenarzt dir ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Etwas problematisch ist es, wenn ein BV direkt im Anschluss einer Krankschreibung ausgestellt wird. Falls es hart auf hart kommt (Gericht), wirst Du beweisen müssen, dass du zum Zeitpunkt der Ausstellung des BV eben nicht mehr krank warst sondern das BV zur Vermeidung einer erneuten Erkrankung ausgestellt wurde.
Bitte alles sammeln, wie Dein Arbeitgeber dich schikaniert hat. (Mobbingtagebuch: Was ist wann passiert, wie hast Du dich danach gefühlt, Übelkeit etc.) Schön, wenn ein Arbeitgeber später behauptet, ihr hättet das beste Verhältnis gehabt und du kannst dem Richter dann das Mobbingtagebuch vorlegen...
Ich gehe hier natürlich vom schlechtesten Fall aus, dass Du deine Ansprüche notfalls einklagen musst.
P.S.: Und keine Angst vorm MDK!
Mitglied inaktiv - 15.05.2006, 15:31
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Beschäftigungsverbot/ Krankenschein
Gesetz: MuSchG § 3 Abs. 1, § 11 Abs. 1; ZPO § 286
Leitsätze:
1. Die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG können auch dann vorliegen, wenn psychisch bedingter Streß Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet. Voraussetzung ist, daß der gefährdende Streß gerade durch die Fortdauer der Beschäftigung verursacht oder verstärkt wird.
2. Die Beweislast für Umstände, die den Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 MuSchG erschüttern sollen, trägt der Arbeitgeber. Die Beweislast dafür, daß trotz des erschütterten Beweiswerts der ärztlichen Bescheinigung ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG angezeigt war, trägt die Arbeitnehmerin.
LG
Mitglied inaktiv - 15.05.2006, 16:08
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Beschäftigungsverbot/ Krankenschein
Hallo,
ich habe fast das gleiche Problem, bin seit 8 Wochen krank wegen psych. Belastung ( Mobbing am Arbeitsplatz ) und grosser Probleme mit den Lendenwirbel, arbeite wie du in der Pflege ( ambulanten ) , soll vom HA nicht schwer heben und jetzt Rücksprache mit meiner Fr. ärtzin halten wegen einem Beschäftigungsberbot, da ich Ende letzen Jahres eine Fehlgeburt hatte und mir der Arbeitgeber bisher keinen Schonplatz angeboten hat im Gegenteil, mittlerweile sind die Fronten so verhärtet, dass er alles nur noch auf dem Postweg erledigt. Wir kämpfen weiter, auch wenn es nicht immer leicht ist. Ich werde jetzt auch ein Mobbingtagebuch führen, dass ist eine gute Idee. Drück' dir die Daumen und alles Gute für dich und deinem Baby!
Liebe Grüsse
Mitglied inaktiv - 15.05.2006, 16:38
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Beschäftigungsverbot/ Krankenschein
Vielleicht hilft dir der folgende Auszug aus dem Mutterschutzgesetz schon mal weiter:
Weitere Beschäftigungsverbote
(1) ...
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
Mitglied inaktiv - 15.05.2006, 21:49
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Beschäftigungsverbot/ Krankenschein
Hallo Petra28,
Danke für den Auszug aus dem Gesetz, aber alles was ich darauf von meiner Chefin zu hören bekam, war: "So schwere Fälle haben wir ja nicht und das müsste doch gehen und ausserdem sind sie nur schwanger und nicht krank."
LG Pusti
Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 15:00