Seit dem zweiten Monat meiner Schwangerschaft befinde ich mich nun zu Huase mit einem individuellen Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitgeber zahlt mir weiterhin mein normales Gehalt. Hat er am Ende meiner Schwangerschaft die Möglichkeit, das mir gezahlte Gehalt bei der Krankenkasse einzufordern? Gibt es für ihn eine Möglichkeit, diesen finanziellen Ausfall zurück zu bekommen?
Vielen Dank für eine baldige Antwort!
Mitglied inaktiv - 30.05.2005, 06:48
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot-Geld von KK?
Hallo,
Kleinbetriebe mit bis zu 30 Beschäftigten erhalten die nachstehend genannten Aufwendungen, die ihnen für schwangere Mitarbeiterinnen entstehen, in vollem Umfang erstattet. Dazu zählen sowohl die Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld als auch das Entgelt, das als Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten (allgemeine oder individuelle Beschäftigungsverbote) gezahlt wird. Die Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls erstattet.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind für die Zahlung der Erstattungsbeiträge zuständig. Sie erfolgen auf Antrag. Seit dem 1. Januar 1997 werden die Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft im sogenannten U2-Verfahren in voller Höhe erstattet.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2005