Guten Tag Frau Bader, ich bin rechnerisch "am 28.11.15" schwanger geworden (ET - 280 Tage). Ist es richtig, dass als Bemessungszeitraum zur Berechnung der 01.08 bis 31.10.15 herangezogen wird? Wie wird verfahren, wenn sich das Brutto im Zeitraum nicht verändert hat aber die Steuerklasse? Ich habe im August 400,00€ Netto weniger verdient als im Sep. und Oktober... die November Gehaltszahlung zählt ja leider nicht, sehe ich das Richtig? Hat der August Auswirkungen? Wäre Ihnen für eine Auskunft sehr dankbar.
Mitglied inaktiv - 08.02.2016, 07:38