Hallo Frau Bader, kurz und knapp: Erziehungsurlaub endet August 2007, Kind Nr. 2 kommt Dezember 2007. Wie leider bereits in der ersten SS, bekomme ich jetzt wieder ein indiv. Beschäftigungsverbot. Steht mir jetzt die 4 Monate Gehalt zu? Hab im Erziehungsurlaub nicht gearbeitet, davor Vollzeit. Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 11:51