Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, kurz und knapp: Erziehungsurlaub endet August 2007, Kind Nr. 2 kommt Dezember 2007. Wie leider bereits in der ersten SS, bekomme ich jetzt wieder ein indiv. Beschäftigungsverbot. Steht mir jetzt die 4 Monate Gehalt zu? Hab im Erziehungsurlaub nicht gearbeitet, davor Vollzeit. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 06.04.2007, 11:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft

Hallo, ja, aber es sind keine 4 Mo., da ja vorher Mutterschutz beginnt. Da zahlt ZT die kK. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2007



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