Beschäftigung während de Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigung während de Elternzeit

Hallo, mein Arbeitgeber (ein Universitätsklinikum) weigert sich eine Teizeitbeschäftigung während der Elternzeit zu genehmigen mit der Begründung, eine Teilzeitarbeit käme in diesem Fall einer Neueinstellung gleich und diese lehnt er aus Sparmaßnahmen ab. Desweiteren verlangt er seit Neuestem, dass die elternzeit auf 2 Jahre verbindlich vorgeplant und beantragt wird. D.H. im Einzelnen, wenn ich 2 Jahre beantrage, das Geld aber nach einem Jahr nicht mehr reicht, kann ich (s.o.) trotzdem nicht wieder arbeiten gehen. Anders herum geht es natürlich auch nicht, wenn man bald wieder arbeitet und auf Elternzeit verzichtet, kann man das dritte Jahr (das man ja nun aufheben kann) frühestens nach zwei Jahren nehmen. Meine Frage ist nun: Macht der Arbeitgeber es sich in diesem Fall nicht sehr einfach? Kann / Darf er sich so einfach über die rechtlichen Bestimmungen hinwegsetzten? Vielen Dank für Ihre Antwort

Mitglied inaktiv - 06.04.2005, 18:02



Antwort auf: Beschäftigung während de Elternzeit

Hallo, 1. Er kann eine Beantragung für 2 Jahre verlangen. 2. Er muss nachweisen, dass eine TZ-Stelle organisatorisch nicht möglich ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2005



Antwort auf: Beschäftigung während de Elternzeit

Frage vorweg: Welchen AN-Status hast Du? Ö. D. oder Beamtin? Oder "ganz normale Arbeitnehmerin"? Wenn letzteres: dann mußt Du verbindlich für mind. 2 Jahre Deine EZ mitteilen, der AG muß ja auch planen können. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 06.04.2005, 18:43



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Gleichwertige Beschäftigung nach Elternzeit

sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber würde mich jetzt nach der Elternzeit kündigen. er hat mir einen Job angeboten als Assistenz der Geschäftsleitung /Sekretariat .ich habe aber vorher als finanzbuchhalter und Controllerin gearbeitet. Gehalt ist das gleiche. es wurde lediglich die teilzeitbeschäftigung genehmigt .ist das eine gleichwertige Bes...


ALG I nach 1 Jahr Elternzeit und darauf 5 Monate Beschäftigung?

Liebe Frau Bader, nach über sechs Jahren Tätigkeit (in Vollzeit) sowie darauf folgender Elternzeit (1 Jahr) wurde mir von meinem alten Arbeitgeber am Ende der Elternzeit gekündigt. Dabei wurde mir auch eine Abfindung gezahlt, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Glücklicherweise fand ich nahtlos eine neue Anstellung, die leider zum 31.12. nac...


Schwangerschaft in Elternzeit mit geringfügiger Beschäftigung

Hallo, Zurzeit befinde ich mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit und übe nebenbei eine geringfügige Beschäftigung bei meinem aktuellen Arbeitgeber aus. Wir planen eine zweite Schwangerschaft. Wenn ich zum Ende meiner jetzigen Elternzeit schwanger werden würde und wieder, wie in der vorherigen, ins Beschäftigungsverbot gehe, wie wird mein Gehalt...


Beschäftigung in der Elternzeit

Hallo, eine kurze Frage: aktuell arbeite ich bereits seit einigen Jahren in Teilzeit 30h/Woche. Nun bin ich erneut schwanger und frage mich: Kann der AG nach der Geburt eine Beschäftigung während der Elternzeit von 30h/Woche ablehnen, wenn ich zB geplant nach 6 Monaten wieder eine Arbeit in der Elternzeit ausüben möchte? Beste Grüße


Erneute Schwangerschaft während Beschäftigung in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, zuerst zu mir: Juli 2020 Geburt Kind 1 Juli 2021 Ende Elterngeldbezug November 2021 Wiederaufnahme des Jobs in TZ als Beschäftigung während Elternzeit September 2022 Ende Elternzeit Kind 1 Ich beginne also im November bei meinem üblichen Arbeitgeber in Teilzeit. Ich möchte allerdings ein zweites Kind, hier stellen sich...


Beschäftigung während Elternzeit bei anderem Arbeitgeber, erneut schwanger

Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich befinde mich aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber (unbefristetes Beschäftigtunsverhältniss) mit meinem zweiten Kind in meinem zweiten Jahr Elternzeit (ursprünglich ein Jahr beantragt, aber durch Zustimmung des Arbeitgebers auf zwei Jahre verlängert); diese endet am 29.05.22. Seit 11.2021 arbeite ich mit vorliege...


Während Elternzeit geringfügige Beschäftigung

Hallo. Wenn man in Elternzeit ist (OHNE Elterngeldbezug), darf man dann eine geringfügige Beschäftigung annehmen, wenn man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet? Wieviel darf man dabei denn verdienen? Muss man den Arbeitgeber informieren? Vielen Dank für das Beantworten meiner Frage und ein schönes Wochenende!


Geringfügige Beschäftigung in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Danke für die Beantwortung Elterngeld erhalte ich bis Dezember, meine elternzeit endet aber erst 2025, sodass ich gerne nach dem EG Bezug, noch in der EZ einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen möchte. Muss ich dabei was beachten (ich lese immer von Anzügen, aber das betrifft doch nur, wenn ich noch EG erhalten würde ode...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...