Hallo, mein Arbeitgeber (ein Universitätsklinikum) weigert sich eine Teizeitbeschäftigung während der Elternzeit zu genehmigen mit der Begründung, eine Teilzeitarbeit käme in diesem Fall einer Neueinstellung gleich und diese lehnt er aus Sparmaßnahmen ab. Desweiteren verlangt er seit Neuestem, dass die elternzeit auf 2 Jahre verbindlich vorgeplant und beantragt wird. D.H. im Einzelnen, wenn ich 2 Jahre beantrage, das Geld aber nach einem Jahr nicht mehr reicht, kann ich (s.o.) trotzdem nicht wieder arbeiten gehen. Anders herum geht es natürlich auch nicht, wenn man bald wieder arbeitet und auf Elternzeit verzichtet, kann man das dritte Jahr (das man ja nun aufheben kann) frühestens nach zwei Jahren nehmen. Meine Frage ist nun: Macht der Arbeitgeber es sich in diesem Fall nicht sehr einfach? Kann / Darf er sich so einfach über die rechtlichen Bestimmungen hinwegsetzten? Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 06.04.2005, 18:02