Frage: Beschäftigung nach Elternzeit

Hallo, wie lange muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach der Elternzeit mindestens noch beschäftigen, bevor er ihm kündigen kann? MFG Hyperheart

von Hyperheart am 01.08.2013, 19:09



Antwort auf: Beschäftigung nach Elternzeit

Hallo, er kann am ersten Tag kündigen, vorausgesetzt, das Kind ist mindestens vier Monate alt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2013



Antwort auf: Beschäftigung nach Elternzeit

Keinen einzigen Tag! Der Kündigungsschutz ist am ersten Tag nach der Elternzeit rum. Gruß Sabine

von SumSum076 am 02.08.2013, 02:06



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