Hallo Frau Bader,
können Sie mir mitteilen, welche Rechtslage allgemein besteht, wenn kleine Kinder (3-5 Jahre) parkende Autos in einer Sackgasse durch ihre Bobby Cars oder Fahrräder beschädigen?
Und: Müssen Eltern, um solche Beschädigungen zu vermeiden, ihre Kinder draußen die ganze Zeit beaufsichtigen, obwohl sie sonst -wegen Sackgasse- auch schon unbeaufsichtigt spielen könnten?
Vielen Dank, Tina
Mitglied inaktiv - 17.06.2005, 16:58
Antwort auf:
Beschädigung von parkenden Autos durch kleine Kinder
Hallo,
was D. schreibt ist richtig.
Wenn die Versicherung nicht zahlt, würde ich selber schon gar nicht zahlen!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2005
Antwort auf:
Beschädigung von parkenden Autos durch kleine Kinder
Habe im zweiten Anlauf doch noch ihren Artikel zu dem Thema in der Suchfunktion gefunden.
Daher nur meine weitere Frage: Wenn die Versicherungen also gesetzmäßig nicht zur Zahlung verpflichtet sind, müssen wir den Schaden dann selber bezahlen???
Mitglied inaktiv - 17.06.2005, 17:05
Antwort auf:
Beschädigung von parkenden Autos durch kleine Kinder
Also:
Nicht die versicherungen sind gesetzlich von der Zahlung befreit, sondern Ihr!
Oder besser: Kinder unter sieben sind nicht schuldfähig. Also wenn sie etwass "anstellen", dann ist das das Pech des Geschädigten.
Evtl. könnte man eben den Eltern eine "Aufsichtspflichtverletzung" nachsagen. Ob das so ist entscheidet am besten die Haftpflichtversicherung und ggef. ein Richter :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.06.2005, 20:42