berufverbot in altenpflege Überstunden auszahlen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: berufverbot in altenpflege Überstunden auszahlen

Hallo. Ich bin seit knapp 7 jahren in der Einrichtung beschäftigt. Habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Habe mehr wie 100 Überstunden. Bin seit 11.2015 im beschaftigungsverbot. Wann können die Stunden ausgezahlt werden. Und steht mir noch weiterhin Urlaub zu.

von Simone Fasold am 21.03.2016, 21:08



Antwort auf: berufverbot in altenpflege Überstunden auszahlen

Hallo, 1. Auszahlung, wenn vertragl. vereinbart o ùblich 2. Urlaub steht Ihnen einschliesslich fùr den Monat zu, in dem der Mutterschutz endet Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2016



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