Frage: Berufsverbot

Hallo! Ich bin mit meinem 3. Kind Schwanger und noch bis Mitte März diesen Jahres in Elternzeit. Wie ist es bei einem Berufsverbot direkt im Anschluss an die Elternzeit ohne das ich gearbeitet habe? Bekomme ich dann meinen Lohn vom Arbeitgeber? Vor der Elternzeit habe ich auf 450€ Basis gearbeitet, da wir keinen Kita Platz gefunden haben für die Große. Ich bin von Vollzeit auf 450€ gegangen.

von Chris 161820 am 11.02.2020, 14:35



Antwort auf: Berufsverbot

Hallo, Sie können nach der EZ direkt in ein BV gehen u erhalten dann den Lohn, den Sie ohne Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2020



Antwort auf: Berufsverbot

Du meinst Beschäftigungsverbot :-) Wenn der AG oder der Arzt ein BV ausstellt, würdest du das bekommen, was du auch ohne BV bekommen würdest. In deinem Fall also wohl 450 Euro. Zumindest verstehe ich dich so, dass du NACH der EZ deinen Vertrag auf 450 Euro umgestellt hast und dieser Vertrag auch noch gelten würde, wenn du kein BV erhalten würdest.

von cube am 11.02.2020, 14:39



Antwort auf: Berufsverbot

da du vor der elternzeit deinen vollzeit vertrag ersetzt hast durch einen 450 euro vertrag, gilt nach der elternzeit von kind2 eben dieser. was war denn schriftlich vereinbart, was du eben nach der elterzeit kind2 arbeitest? DAS gilt. und das erhälst du, solltest du tatsächlich ein bv bekommen. ich lese raus, dass dein vollzeitvertrag nicht mehr existent ist und du dauerhaft auf 450 arbeitest. dann erhälst du das.

von mellomania am 11.02.2020, 16:38



Antwort auf: Berufsverbot

Nein. Ich war nur nach Kind 1 kurz arbeiten. Habe dann das Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen. Aktuell bin ich noch in Elternzeit von Kind 2. Vereinbart mit dem AG ist halt die Mini Job Stelle.

von Chris 161820 am 14.02.2020, 09:17



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