Hallo frau bader
Hallo bin neu hier ich arbeite seit zwei Wochen habe jetzt erfahren das ich schwanger bin. (Nicht geplant ) aber freuen uns jetzt sehr auf das baby. Meine Frage ich muss Viel und schwer tragen in meinem Beruf wenn ich nun ein Berufsverbot bekomme vom Frauenarzt bekomm ich dann trotzdem mein Gehalt oder Krankengeld da ich ja noch in den ersten 4 wochen bin.
Vielen Dank im voraus
Bonny1705
von
bonny1705
am 02.01.2016, 14:53
Antwort auf:
Berufsverbot
Hallo,
haben Sie denn den Arbeitgeber schon über die Schwangerschaft informiert? Wenn nicht, kann er das Mutterschutzgesetz auch nicht beachten.
Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,
wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt, die werden dass Zweifel prüfen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2016
Antwort auf:
Berufsverbot
Hallo Frau Bader
Ich habe nun 2 Tage beim neuen ag gearbeitet und heute morgen hab ich dem ag gesagt das ich schwanger bin musste trotzdem meine arbeiten verrichten schwer geben etc. Das ich während der Arbeit noch zum Arzt musste da ich starke unterleibschmerzen bekam der hat mir sofort ein beschaftigungsverbot erstellt das ich auch sofort abgegeben hab. Meine Frage bekomm ich jetzt bis zum mutterschutz das volle gehalt auch wenn ich nur 2 Tage gearbeitet habe.
Vielen Dank im voraus
von
bonny1705
am 05.01.2016, 10:54