Frage: Berufsverbot

Guten Morgen ich bin von Beruf Altenpflegerin. seit dem 01.06. bin ich bim Büro audff unserem Wohnbereich und schreibe Akten. Ich soll aber auch die Kollegen bei Engpässen unterstützen. Z.B. Tropfen stellen oder bestimmte Arbeten in der Küche. Nun wird es bei uns personell immer schlimmer und die Wohnbereichsletung sagt da nichts zu sondern nimmt alles so hin. im Moment kann ich nur sagen ich kann nicht mehr. Damals hatten wir schon mal eine allg. Diskussion mt der Frauenärztin. Diese meinet dann ein berufsverbot kann in meinem Fall nur die betriebsärztin ausstellen. Die B. meint das Gegenteil. Wie kann ich zwischen den beiden vermitteln? Hat es Konsequenzen für mein Elterngeld? Wer ist im Recht? Was sind die Vorraussetzungen für ein berufs oder beschäftigungsverbot? Vielen Dank schon mal im Vorraus

von sternchen1410 am 25.08.2011, 09:33



Antwort auf: Berufsverbot

Hallo, man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dazu kann auch Mobbing gehören. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen immer ein BV erteilt werden muss. Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Entschieden wird aber immer und grundsätzlich vom Arzt. Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.08.2011



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