Berufsverbot während der elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berufsverbot während der elternzeit

Hallo, Ich war bis zum 1.11.2017 in Elternzeit, bin im Juli 2017 erneut schwanger geworden und habe darauf hin am 4.8.17 ein Berufsverbot erteilt bekommen. Mein Arbeitgeber hat mir natürlich meine elternzeit nicht vorher beendet, also habe ich ab dem 1.11. meinen „Lohn“ erhalten. Jetzt habe ich aber bei euch gelesen, dass man die elternzeit vorzeitig beenden kann. Das heißt mir Stände ab dem 4.8.17 schon mein „Lohn“ zu? Jetzt haben wir den 21.12.18 kann ich das auf die lange Zeit rückwirkend noch bekommen bzw die damalige elternzeit von 1.11.17 auf den 4.8.17 vorzeitig beenden? Durch den späten Einsatz meines Lohnes hat sich natürlich auch mein Elterngeld falsch berechnet. Wäre sehr lieb eine Antwort zu bekommen :) schöne Feiertage wünsche ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

von Lagrima am 21.12.2018, 22:48



Antwort auf: Berufsverbot während der elternzeit

Hallo, ein Beschäftigungsverbot spielt während der Elternzeit keine Rolle. Insbesondere kann man nicht schon vorzeitig die Elternzeit beenden, um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Es ist also richtig, dass Sie ab dem 1. November Leistungen vom Arbeitgeber in Form von Mutterschaftslohn erhalten haben. Auch die Berechnung des Elterngeldes ist dann richtig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2018



Antwort auf: Berufsverbot während der elternzeit

Moin, das ganze BV war unzulässig. Es gibt kein Beschäftigungsverbot in Elternzeit, da es ja auch keine Gefährdung gibt. Es ist ferner auch nicht möglich, die Elternzeit wegen eines BV zu beenden, um den vollen Lohn zu bekommen. Dein Arbeitgeber hat das richtig gemacht. floe

von la-floe am 22.12.2018, 01:30



Antwort auf: Berufsverbot während der elternzeit

es heißt beschäftigungsverbot. nicht berufsverbot. aber egal. du arbeitest nicht, daher kann eine nicht vorhanden beschäftigung auch nicht verboten werden. das bv ist ungültig. dein AG muss dir überhaupt nichts bezahlen. er macht das richtig. warum sollst du geld erhalten obwohl du nicht arbeitest? eine elternzeit vorzeitig beenden um in ein bv zu gehen geht schon dreimal nicht. die elternzeit kann nur vorzeitg beendet werden auf einen tag VOR dem neuen mutterschutz, sollte dieser in der laufenden elternzeit beginnen. oder in härtefällen!! wenn du aus privaten gründen (nachweisbar!!) wieder arbeiten musst. z.b. wenn dein partner arbeitslos wird oder so.

von mellomania am 22.12.2018, 07:38



Antwort auf: Berufsverbot während der elternzeit

Dein Elterngeld ist nicht "falsch" berechnet worden, alles richtig gelaufen!

von malini am 22.12.2018, 08:26



Antwort auf: Berufsverbot während der elternzeit

Bei einem Berufsverbot steht dir gar nichts zu, das bedeutete das man dir zum Schutze aller anderen Menschen dir jegliche Betätigung in diesem Berufsfeld aberkannt hat. Meistens lebenslang. Durch einen Richter. Falls du ein Beschäftigungsverbot meinst, was etwas völlig anderes ist, dann passiert das aufgrund einer Schwangerschaft. Entweder weil der Arbeitsplatz nicht dem Mutterschutzkriterien entspricht und der AG keine geeignete Ersatztätigkeit hat, dann spricht er dieses aus. Oder aber durch einen Arzt weil der Arbeitsplatz an sich OK ist, du aber wegen besonderen Umständen diesen nicht machen kannst wobei die Voraussetzungen erfüllt sein muss das du ansonsten voll arbeitsfähig bist. Ein BV soll sicherstellen das die Frau nicht nur wegen ihrere Schwangerschaft schlechter gestellt ist, es sol sie aber auch nicht bevorzugen. meine Frage also an dich, wenn du in EZ bis zum 31.10 warst, und scheinbar auch in dieser nicht gearbeitet hast, wo ist dir ein Nachteil entstanden? der Gesetzgeber sieht wenige Gründe vor wo man die EZ vorzeitig beenden kann, das ist der Fall bei besonderen Härtefällen. Eine Schwangerschaft ist aber kein Härtefall. Also sagt der Gesetzgeber, in einem solchen Fall darf die ET nur zum erneuten Mutterschutz beendet werden. Wenn du im Juli schwanger geworden bist, bist du aber sicherlich nicht vor dem 1.11. wieder im Mutterschutz gewesen. Also noch einmal die Frage, wo siehst du dich benachteiligt? Vor allen wo hast du hier in diesem Forum jemals was anderes gelesen wie das man die EZ vor dem neuen Mutterschutz vorzeitig beenden darf, erst recht in der betrügerischen Absicht dann ein BV abzukassieren? Das hätte nie ausgestellt werden dürfen in der EZ, außer es war TZ in der EZ abgemacht?

von Felica am 22.12.2018, 09:58



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