Guten Tag, meine Frau ist im 2. Monat schwanger und bekommt nun voraussichtlich ein Berufsverbot. Sie hatte vor Beginn der Schwangerschaft zwei Monate unbezahlten Urlaub. Nun ist unsere Frage, ob quasi nur das eine Gehalt in die Berechnung des "Berufsverbots-Gehalt" fließt, da als Grundlage die drei Monate vor Schwangerschaftsbeginn genommen werden. Vielen Dank für Ihre Hilfe Liebe Grüße Stefan
von neuesglueck am 12.07.2015, 17:05