Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe dieses Mal in der vierten Schwangerschaft (15. ssw) eine Risikoschwangerschaft, da ich mein 3. Kind in der 34. Ssw verloren habe (Intrauteriner Fruchttod ungeklärter Ursache). Ich bin Beamtin. Seit kurzem kommt die Angst wieder verstärkt durch und ich schaffe den Spagat zwischen meinen acht Stunden Schule, meinen beiden Kindern und dem Aufpassen auf diese Schwangerschaft, die ich natürlich besonders schützen möchte nur noch schlecht. Dass die Angst mitfahren würde war mir vorher klar. Dass ich aber verstärkt das Gefühl habe ganz auf mich gestellt zu sein mit diesem Schutzgedanken nicht (ich soll z. B. ein Kind das epileptische Anfälle im Unterricht bekommen kann rektal mit Zäpfchen versorgen (angeblich innerhalb von drei Minuten, da sie sonst ersticken kann- was mich nach dem Tod meines eigenen Kindes in der ss sehr belaster, und meine Chefin nimmt ihre Dienstpflicht bezüglich einer Gefährdungseinschätzung meines Arbeitsplatzes nicht wahr).
Meine Ärztin bietet mir Krankschreibung alle zwei Wochen an, aber ich bin doch nicht krank! Ein BV will sie nicht recht, sie hat Anst sie müsste sich rechtfertigen - vor wem? Ist es denn bei uns Beamten nicht so, dass der Lohn eh weiter geht, weil Beihilfe ja anstatt der Krankenkasse zumindest zum Teil da ist und das Geld so eh aus quasi der gleichen Hand kommt? Wenn würde ich doch eh nur ins Gesundheitsamt geschickt und mehr als eine Risikoschwangerschaft können die doch auch nicht feststellen, oder?
Nun hat mir meine Hausärztin ein BV angeboten, soll ich dies einfach annehmen?
Vielen Dank! Mori
von
Mori29
am 03.10.2015, 17:16
Antwort auf:
Berufsverbot und Risikoschwangerschaft
Hallo,
dürfen Sie als Lehrer Medikamente geben? Da kenne ich mich nicht aus - das würde ich mal mit der Aufsichtsbehörde klären.
Krankschreibung = es stimmt mit der Schwangerschaft etwas nicht -> trifft ja nicht zu (oder doch wg. Psyche?)
BV= Probleme am Arbeitsplatz -> das entscheidet die FA. Eine Gefahr sehe ich so aus der Ferne nicht, bin aber kein Mediziner.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2015
Antwort auf:
Berufsverbot und Risikoschwangerschaft
nein, dürfen wir nicht, nur im absoluten Notfall. Es wird uns eine Remonstration ans Schulamt geraten.
In einem Gefährdungsbeurteilungsbogen für die Schulleitung wird explizit nach epileptischen Kindern gefragt, da diese uns mit Tritten verletzen können. Zudem ist es wohl nicht einfach, einem 12 jährigen Kind, das krampft ein rektales Zäpfchen zu geben.
vom Schulamt wurde ich nur über meine Seite informiert, nicht darüber, was die Schulleitung zu tun hat. Das habe ich mir selbst beim Lehrerverband angelesen. Die Frauenärzte hier haben sich abgesprochen, sie geben kein Berufsverbot mehr, weil eine verklagt wurde und dann das agehalt der Schwangeren zahlen musste. Es gibt jur eine Krankschreibung, die finde ich auch bei Psyche nicht zutrifft. Schließlich kann man doch auf allen Seiten lesen, dass die Psyche sehr wohl ein Faktor in einer Schwangerschaft ist. Diese Auslegungen, die die Psyche auslassen verstehe ich nicht - ist denn nicht genug, was jemand wie mir wiederfahren ist. Warum genieße ich keinen Schutz wie eine, die mit dem ersten Kind schwanger und nicht Ringelrötelnimmun ist? Ich finde es schade, dass jamend wie ich so wenig geschützt ist. Vielleicht weil Außenstehende uns einfach nicht verstehen können!?
ich fühle mich traurig, hilflos und ungeschützt.
Danke, Mori
von
Mori29
am 05.10.2015, 21:14