Hallo Frau Bader,
und zwar habe ich Ende August meine Ausbildung beendet und wurde 01.09. im Betrieb übernommen.
Seit Anfang August bin ich im Berufsverbot. Ich musste ja meine 10 Tage Urlaub bis Ende Dezember planen und diese sind auch vor Bekanntgabe der Schwangerschaft schon genehmigt worden (hätte diese jetzt im Dezember genommen). Zudem habe ich auch noch vor dem BV ein paar Überstunden angesammelt.
Was geschieht mit diesen? Werden sie veewahrt bis ich nach meiner Elternzeit wieder den Dienst beginne?
Meine Chefin wollte es noch mit der Personalabteilung abklären, aber hat mir keine Info mehr gegeben.
von
MamaMitHerz2013
am 08.12.2017, 21:13
Antwort auf:
Berufsverbot und Resturlaub und Überstunden
Hallo,
der Urlaub verfällt nicht, er kann nach der Elternzeit genommen werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2017
Antwort auf:
Berufsverbot und Resturlaub und Überstunden
Hi. Nach neuestem Urteil des BAG verfällt der bereits genehmigte Urlaub nicht.
Überstunden können eh nicht einfach verfallen.
von
cube
am 09.12.2017, 09:59
Antwort auf:
Berufsverbot und Resturlaub und Überstunden
Der bereits genehmigte Urlaub verfällt dann nicht, wenn der AG keine Ersatztätigkeit - auch nicht stundenweise - anbieten kann. Dann entfällt nämlich die Arbeitspflicht komplett. Sobald Ersatztätigkeiten angeboten werden, sieht es anders aus. Das kann auch noch nach einem bereits angekündigten generellen BV jederzeit noch geschehen.
Mitglied inaktiv - 09.12.2017, 10:45
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Berufsverbot und Resturlaub und Überstunden
Uriah, kann es sein, das du einfach immer noch irgendwo das letzte Wort haben musst? Es gibt ein Urteil dazu, welches besagt, d der Urlaub nicht verfällt. Was bitte hat einer Ernsthaftigkeit denn jetzt mit dem Urlaub zu tun?
von
cube
am 10.12.2017, 16:29