Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen befristeten AV der in 2 Monaten ausgelaufen wäre. Vor 1 Woche habe ich die Verlängerung um ein Jahr unterschrieben. Jetzt ist es So, dass ich in der 8 Woche schwanger bin und mir ein Berufsverbot verhängt wird (100%). Eine Alternative oder Einschränkung für die Tätigkeiten ist unmöglich dort. Der Arbeitgeber muss mir beim BV mein Gehalt ganz normal weiter zahlen. Aber gildet dass jetzt nur bis die 1 Befristung also in 2 Monaten abgelaufen ist oder muss er mich auch weiter bezahlen nach den 2 Monaten da ich die Verlängerung bereits unterschrieben habe?
Lg
von
ELINA1992
am 05.08.2017, 17:14
Antwort auf:
Berufsverbot nach AV Verlängerung
Hallo,
wenn er unterschrieben ist, haben Sie kein Problem.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2017
Antwort auf:
Berufsverbot nach AV Verlängerung
Wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde gilt er.
Also muss der Arbeitgeber weiter zahlen.
LG
von
Lewanna
am 05.08.2017, 17:24
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Berufsverbot nach AV Verlängerung
Seit wann weißt Du von der Schwangrschaft und weswegen gibt es ein BV ?
von
Sternenschnuppe
am 05.08.2017, 21:19
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Berufsverbot nach AV Verlängerung
Alles gut wenn Du und der AG unterschrieben haben. dann gibt es genau das was eben abgemacht worden ist. Verlängerung ist gültig.
BV dagegen würde ich mich nicht drauf versteifen. Das kann es geben, muss es aber nicht. Erst muss der AG schauen ob er nicht eine Alternative hat. 100% kann es nie geben.
Mitglied inaktiv - 05.08.2017, 21:58
Antwort auf:
Berufsverbot nach AV Verlängerung
Wenn der Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet wurde (und Sie eine Ausführung davon haben!) sind Sie weiterhin 14 Monate angestellt. Ergo steht Ihnen der Mutterschutz etc. zu.
Der Arbeitsvertrag ist gültig, soweit nachweisbar.
Wenn Sie bei Vertragsunterzeichnung von der SS wussten (was aus Mutterpass und AG-Bestätigung des FA hervor geht) ist dies schon eine Täuschung und wird mit Sicherheit zu Unmut beim AG und keinem weiteren Abreitsvertrag danach führen.
Bei einem Vorstellungsgespräch ist die Frage nach SS auch unzulässig. (Besonders erst) in SSW 8 müssen Sie Ihrem AG nichts von einer SS mitteilen, der Kündgunsgschutz greift auch so.
Hier sind Sie so oder so auf der sicheren Seite.
ABER von einem 100% BV würde ich nicht ausgehen.
Sie sind 1992 geboren, demnach 24/25 Jahre alt, also ist die Wahrscheinlichkeit für ein individuelles BV gering, außer Sie haben iwelche Vorbelastungen.
Ein generelles BV ist auch nicht automatisch gegeben, Ihr Chef ist sogar verpflichtet Sie innerbetrieblich anders einzusetzten, fast "egal wie", bevor er Sie ins BV schickt. Und wenn Sie 8h am Tag Telefonate annehmen, Ablage machen und Däumchen drehen.
von
Kristiiin
am 06.08.2017, 12:24
Antwort auf:
Berufsverbot nach AV Verlängerung
Hallo alle zusammen,
Habe paar Tage nach der Unterzeichnung von der SS erfahren. Ich bin seit 5 Monaten befördert und arbeite in einer Produktion wo ich Hitze, Dämpfen uvm. Ausgesetzt bin. U.a. gehört dazu Schichtaebeit mit Nachtschicht sowie schwere Sachen heben, viel laufen und Rennen, hoher Stressfaktor und vieles mehr. All dies wird dazu führen dass ich ein BV erhalte. U.a. bekamen alle Frauen die schwanger waren in unserem Betrieb ein BV eben aufgrund der Arbeiten.
Das Problem ist eben, dass ich auf das Geld angewiesen bin und möchte mir sicher gehen ob ich eben nach der Verlängerung trotzdem Gehalt erhalte, da die Verlängerung von beiden Seiten bereits unterschrieben ist
Lg
von
ELINA1992
am 06.08.2017, 23:49
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Berufsverbot nach AV Verlängerung
Ja, dann hält Ihr AG sich nicht an die Regeln und Sie werden vermutlich ein BV bekommen. Aber 100% ist es immer noch nicht ;).
Wie bereits erwähnt: Wenn Sie eine Ausführung Ihres neuen Vertrages mit Unterschrift Ihres AG in den Händen halten sind Sie auf der sicheren Seite.
Wenn Sie noch darauf warten (weil z.B. der AG noch beide Exemplare hat) würde ich auf Nr.Sicher gehen und die SS noch nicht erwähnen. Generell würde ich es vor Ende von SSW 12 nicht an die Große Glocke hängen, außer sie können solange nicht wie gewohnt arbeiten.
von
Kristiiin
am 08.08.2017, 12:04