Hallo Frau Bader. Ich bin von Beruf Zahntechnikerin. Mit Beginn der Schwangerschaft wurde mir ein Berufsverbot ausgesprochen. Ich wurde weiterhin vollbezahlt. Mittlerweile ist meine Tochter fast 9 Moante und ich befinde mich im Erzihungsurlaub der dieses Jahr im August ausläuft. Nun möchte ich bald möglich wieder schwanger werden. Steht mir bei einem erneuten Berufsverbot wieder das volle Gehalt für die Dauer der SS zu? Oder muss ich dazu erst wieder eine bestimmte Zeit gearbeitet haben? LG Patricia
Mitglied inaktiv - 09.05.2003, 11:40