Berufserfahrung bei Beschäftigugsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berufserfahrung bei Beschäftigugsverbot

Guten Abend. ich hbae gerade folgendes Problem. Ich habe vom 14.10.12- 13.4.13 aktiv bei eiem AG gearbeitet. Da ich in der Pflege war, und schwanger, hat er nach einer Gefahreneinschätzung mir bis zur Nniederkunft eine Beschäftigungsverbot erteilt. Ich habe mein Gehalt aber weiter bekommen. In dem Zeugnis steht aber Beschaftigung vom 14.10.12-13.10.13 ( 1 Jahres - Verrag) Nun bin ich beim neuen AG und die Berufserfahrung zählt. WElcher Zeitrau zählt dann? Darf mir daraus ein Nachteil entstehen?

von sternchen1410 am 16.03.2015, 22:23



Antwort auf: Berufserfahrung bei Beschäftigugsverbot

Hallo, in wiefern zählt die Berufserfahrung? Betriebszugehörigkeit ist ein Jahr. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2015