Hallo Frau Bäder, Da demnächst die Tarifverhandlungen der IG Metall anstehen, nehme ich an, dass bei uns im Betrieb gestreikt wird. Ich bin in der Gewerkschaft in würde auch mit streiken, weiß jedoch nicht, wie Streikgeld bei der Berechnung von Elterngeld berücksichtigt wird. Angenommen, es wird einen Monat gestreikt, dann bekomme ich für diese Zeit das Gehalt von der Gewerkschaft ersetzt, aber die AG-Zahlung ist ja 0€. Bedeutet das dann für die EG-Berechnung (11xMonatsgehalt + 1x0€)/12 ? Oder sind Streikgelder als Einkommen zu berücksichtigen, auch wenn sie von anderer Stelle gezahlt werden? Welchen Einfluss hat das Streiken auf das Mitterschutzgeld? Danke im voraus für ihre Antwort.
von NAG-Hasi am 30.04.2012, 05:55