Hallo Frau Bader, die Internetseite der Zeitschrift Focus weist auf ein schwebendes Verfahren des Bundesfinanzhofs hin, bei dem es um die eventuelle Erhöhung des Kindergelds auf 265,- Euro geht. Dieses monatlichen Betrag erhält nämlich ein Besserverdiener, wenn er anstatt des Kindergelds den Kinderfreibetrag erhält. Laut irgendeinem Gesetz dürfen Eltern aber nicht unterschiedlich gestellt werden. Der Focus rät, bei der zust. Kindergeld-Stelle eine Erhöhung auf 265 Euro zu beantragen und bei (ziemlich sicherer) Ablehnung Einspruch einzulegen und Hinweis auf dieses schwebende Verfahren . Hier der Link dazu: http://www.focus.de/finanzen/recht/kindergeld_aid_50529.html Was halten Sie davon???
Mitglied inaktiv - 16.03.2007, 11:23