Frage: Berechnungszeitraum bei BV

Hallo Frau Bader Ich habe ein BV und meine Firma hat dieses nun auch anstandslos angenommen. Allerdings haben wir Meinungsverschiedenheiten,was den Berechnungszeitraum betrifft. Ich war im Januar zwei Wochen krank,jedoch ging meine Krankmeldung in der Post verloren,den Durchschlag hatte ich nicht an die Kasse geschickt. Nungut,mein Fehler,ich habe für die zwei Wochen kein Geld bekommen. Nun werden sie aber in die Berechnung genommen,also rechnen sie 2,5 Monate durch 90 Tage. Das heisst,das ich für die Zeit des BV und nun Muschu etwa 600-900 Euro verliere :-( Laut §11 MUSCHU-Gesetz dürften sie das doch aber nicht,oder doch ??? Hoffe das war verständlich. Vielen Dank für Ihre Antwort. Katelin

Mitglied inaktiv - 30.10.2006, 15:43



Antwort auf: Berechnungszeitraum bei BV

Hallo, man kann es nicht auf der einen Seite berücksichtigen u auf der anderen Seite nicht. Wieso kann der Arzt nicht eine Zweitschrift erstellen? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.10.2006



Antwort auf: Berechnungszeitraum bei BV

Hallo Frau Bader Der Arzt ist leider Ende Januar durch einen Unfall verstorben und in den Üraxisräumen befindet sich nun ein Tierarzt. Habe also keine Möglichkeit an ein Dublikat zu kommen :-( Für den Januar ansich hatte ich mich damit abgefunden,aber nun summiert es sich dadurch ja sehr ins Negative für mich.

Mitglied inaktiv - 31.10.2006, 11:49



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