Hallo Frau Bader Ich habe ein BV und meine Firma hat dieses nun auch anstandslos angenommen. Allerdings haben wir Meinungsverschiedenheiten,was den Berechnungszeitraum betrifft. Ich war im Januar zwei Wochen krank,jedoch ging meine Krankmeldung in der Post verloren,den Durchschlag hatte ich nicht an die Kasse geschickt. Nungut,mein Fehler,ich habe für die zwei Wochen kein Geld bekommen. Nun werden sie aber in die Berechnung genommen,also rechnen sie 2,5 Monate durch 90 Tage. Das heisst,das ich für die Zeit des BV und nun Muschu etwa 600-900 Euro verliere :-( Laut §11 MUSCHU-Gesetz dürften sie das doch aber nicht,oder doch ??? Hoffe das war verständlich. Vielen Dank für Ihre Antwort. Katelin
Mitglied inaktiv - 30.10.2006, 15:43