Berechnungszeitraum: Nebengewerbe und Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnungszeitraum: Nebengewerbe und Elterngeld

Guten Tag, Ich habe seit jahren neben meiner festanstellung ein gewerbe angemeldet. Bei der elterngeldstelle sagte man mir nun, das sich deshalb mein bezugszeitraum ändert. Statt der letzten 12 monate vor geburt, auf das letzte volle kalenderjahr. Unser baby kommt im November 2014. Also wäre der bezugszeitraum 2013. Das gewerbe hat 2013 einen gewinn von -80 euro gemacht. Im januar 2014 habe ich von meinem arbeitgeber eine Gehaltserhöhung von 800 euro erhalten. Durch die Änderung des bezugszeitraums würde ich also sehr viel geld verlieren. Kann man daran etwas ändern? Stilllegung des gewerbes o.a.? Vielen dank für ihre hilfe!

von igor am 07.05.2014, 10:33



Antwort auf: Berechnungszeitraum: Nebengewerbe und Elterngeld

Hallo, versuchen Sie, per Antrag den Zeitraum zu verschieben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2014



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