Hallo,
während der Elternzeit habe ich einen Teil der EZ in 50% Teilzeit gearbeitet.
Aufgrund einer schweren Erkrankung konnte ich nach dem Ende der EZ länger nicht Arbeiten und war krank geschrieben und erhalte nach 6 Wochen Krankengeld.
Wonach wird das Krankengeld berechnet? Nach dem vollen Gehalt vor der EZ oder nach den 50% in der EZ oder nach den 100% Lohnfortzahlung seit Ende der EZ (krank)?
Vielen Dank!
von
jan2
am 24.04.2018, 11:23
Antwort auf:
Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach EZ mit 50% Teilzeit
Hallo,
nach dem, was Sie ohne Krankheit bekommen hätten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2018
Antwort auf:
Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach EZ mit 50% Teilzeit
Nach dem Durchschnitt der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
von
chrissicat
am 24.04.2018, 18:05
Antwort auf:
Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach EZ mit 50% Teilzeit
in den direkten 3 Kalendermonaten vor Krankheitsbeginn war ich in ET OHNE Teilzeit, also ohne Bezüge.
Vermute, dass also also die letzten 3 KM vor Krankheitsbeginn in denen ein Einkommen vorhanden war herangezogen?
Vielen Dank!
von
jan2
am 24.04.2018, 19:50
Antwort auf:
Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach EZ mit 50% Teilzeit
Das Krankengeld wird nach deinem aktuellen Lohn berechnet. Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du ja nach der EZ 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen?
von
-Talia-
am 24.04.2018, 20:14