Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach EZ mit 50% Teilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach EZ mit 50% Teilzeit

Hallo, während der Elternzeit habe ich einen Teil der EZ in 50% Teilzeit gearbeitet. Aufgrund einer schweren Erkrankung konnte ich nach dem Ende der EZ länger nicht Arbeiten und war krank geschrieben und erhalte nach 6 Wochen Krankengeld. Wonach wird das Krankengeld berechnet? Nach dem vollen Gehalt vor der EZ oder nach den 50% in der EZ oder nach den 100% Lohnfortzahlung seit Ende der EZ (krank)? Vielen Dank!

von jan2 am 24.04.2018, 11:23



Antwort auf: Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach EZ mit 50% Teilzeit

Hallo, nach dem, was Sie ohne Krankheit bekommen hätten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2018



Antwort auf: Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach EZ mit 50% Teilzeit

Nach dem Durchschnitt der letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

von chrissicat am 24.04.2018, 18:05



Antwort auf: Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach EZ mit 50% Teilzeit

in den direkten 3 Kalendermonaten vor Krankheitsbeginn war ich in ET OHNE Teilzeit, also ohne Bezüge. Vermute, dass also also die letzten 3 KM vor Krankheitsbeginn in denen ein Einkommen vorhanden war herangezogen? Vielen Dank!

von jan2 am 24.04.2018, 19:50



Antwort auf: Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach EZ mit 50% Teilzeit

Das Krankengeld wird nach deinem aktuellen Lohn berechnet. Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du ja nach der EZ 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen?

von -Talia- am 24.04.2018, 20:14



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