Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld bei vorz. Beendigung Elternzeit; Relevanz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld bei vorz. Beendigung Elternzeit; Relevanz

Sehr geehrte Frau Bader, 1. Soweit ich es richtig verstanden habe, wird der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem NETTOVERDIENST der letzten drei voll abrechnungsfähigen Kalendermonaten ermittelt? 2. Sofern ich meine Elternzeit von Kind 1 zur Wahrung des Mutterschutzes für Kind 2 vorzeitig beendet habe, muss der Arbeitgeber den NETTOVERDIENST der letzten 3 Kalendermonate, die auch fürs erste Mutterschaftsgeld Relevanz hatten, als Berechnungsgrundlage nehmen? Auch wenn ich nach der 1ten Mutterschutzfrist von damals 4 in heute Steuerklasse 5 gewechselt bin??? 3. Wie fließen in dem Fall Lohnsteigerungen ein? 4. Ist genau dieser Fall des Einflusses des Steuerklassenwechsels irgendwo nachlesbar bzw. gibt es hierzu Rechtsurteile, die ich meinem Arbeitgeber vorlegen kann, um Licht in diese sehr vielfältig auslegbare Berechnungsgrundlage zu bringen? 5. Oder sind all meine Annahmen falsch und in diesem Fall muss der Arbeitgeber zwar das Brutto von damals (3Monate vor 1ter Schutzfrist) nehmen, aber fiktiv ermitteln, was mir bei Stkl.5 geblieben wäre und daraus wird dann der Tagessatz ermittelt? Über eine differenzierte Antwort, die diesen Sachverhalt endlich mal ganz eindeutig klärt, wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar!! Vielen Dank und freundliche Grüße Ännchen von Tharau

von Ännchen von Tharau am 03.04.2015, 07:47



Antwort auf: Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld bei vorz. Beendigung Elternzeit; Relevanz

Hallo, nein, es gilt die aktuelle Lohnsteuerklasse, sonst wùrden Sie ja besser dastehen als ohne SchwS. Man kann sagen Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Mutterschutz bekàmen, also mit Lohnerhòhungen. Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2015



Antwort auf: Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld bei vorz. Beendigung Elternzeit; Relevanz

Ach so... Gerne auch Erfahrungswerte von anderen Usern. Was konntet ihr in Erfahrung bringen ( wo nachlesbar)? Wie wurde es bei euch gezahlt? Nehme mal an, dass ich mit diesem Problem nicht allein stehe :-D

von Ännchen von Tharau am 03.04.2015, 07:49



Antwort auf: Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld bei vorz. Beendigung Elternzeit; Relevanz

Hallo Frau Bader, da muss ich leider noch mal nachhaken. Das würde der Aussage ihres Kollegen und einem Rechtsurteil des LAG Nürnberg aber entgegenstehen. http://www.frag-einen-anwalt.de/Zuschuss-zum-Mutterschaftsgeld-2-Kind---f237548.html Und dass einfach der Lohn der Berechnung zugrunde liegen muss, den ich ohne Mutterschutz bekommen würde, halte ich für falsch. Aus dem Gesetzestext §14MuSCHG geht hervor, dass die letzten drei voll abgerechneten Kalendermonate für die Berechnung herangezogen werden müssen.? Ein weiterer Fall, der meine These untermauert ist der meiner Freundin, die 2013 und nun 2015 jeweils die Monate Jan und Feb voll Mutterschaftsgeld erhalten hat, und trotz zwischenzeitlichem Wechsel von 4 zu Steuerklasse 5, den gleichen Satz wie bei ihrem ersten Mutterschutz bekommen hat, weil sie das Nettoentgelt der letzten drei voll abgerechneten Kalendermonate vor der Geburt des 1ten Kindes für den Zuschuss zugrunde gelegt haben. Wie erklären sie sich die Aussage des Kollegen, den Entscheid des LAG Nürnberg und die Auszahlung meiner Freundin? Freundliche Grüße ÄvT

von Ännchen von Tharau am 04.04.2015, 16:57



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld

Sehr geehrte Frau bader, ich habe Heute eine Frage zur Berechnung des Zuschusses des AG zum Muterschaftsgeld: Ich arbeite seit knapp 10 Jahren in einem großen dt. Unternehmen der Versicherungswirtschaft. Mein Gehalt setzt sich aus einem Grundgehalt und einer Vergütung von Erfolgsprovision (für Umsatz meiner mir unterstellten Mitarbeiter) ...


Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld inkl. Überstunden?

Hallo Frau Bader, ich habe folgende spezielle Fragen zur Zuschusshöhe des Arbeitsgebers zum Mutterschaftsgeld: Errechnet sich die Zahlung des Arbeitsgebers aus dem Nettogehalt inklusive regelmäßig geleisteter Überstunden? Einen unbefristeten Vertrag habe ich nur für 6 Stunden /Woche (als Lehrkraft). 9-11 weitere Stunden pro Woche sind regelm...


länger AU als 6 Wochen, Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir vorab einige Fragen hierzu im Forum, sowie im Internet angeschaut, doch leider nicht genau das passende gefunden. Ich bin Schwanger, aktuell in SSW 23. Ich war vom 14.10.2013-25.10.2013 von meinem FA krank geschrieben, wegen Unterbauch/Schwangerschaftsbeschwerden. Bin am 28.10.2013 arbeiten gegangen und ...


länger AU als 6 Wochen, Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld?

Hallo Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Allerdings muss ich doch nochmal nachfragen. Ich habe eine AU und kein Beschäftigungsverbot und werde aller Voraussicht nach den 6 Wochen noch immer krank geschrieben sein (kein Beschäftigungsverbot) auf welcher Basis und Höhe wird das Mutterschaftgeld berechnet? Krankengeld sind ca. 67 %,...


Berechnungsgrundlage Mutterschaftsgeld

Sehr geehrte Fr. Bader, 1.Ich arbeite derzeit im partiellen Beschäftigungsverbot. Wird bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes das tatsächlich gezahlte Gehalt (Arbeitgeber + Krankenkasse) oder nur der Arbeitgeberanteil zugrunde gelegt? 2. Die gleiche Frage habe ich auch zur Berechnung des Elterngeldes - muss ich mit finanziellen Einbußen ...


Berechnungsgrundlage 2. Kind nach elterngeldplus und Teilzeitarbeit?

Hallos Frau Bader, Folgender Fall: Mein 1. Kind ist im September 2019 geboren. Seit Dezember 2019 beziehe ich elterngeldplus und arbeite in Teilzeit. Wenn wir nun im März 2021 ein 2. Kind bekommen würden, wird dann für die Höhe des Elterngeld des 2. Kindes meine Teilzeitbeschäftigung als Grundlage genommen, obwohl gleichzeitig das Elterngeldplus ...


Berechnungsgrundlage Elterngeld 2. Kind

Sehr geehrter Frau Bader, ich habe eine 4 Monate alte Töchter für die ich bis Ende Dezember 2021 Basis Elterngeld- also 2 Jahre beziehe. Ich hätte gerne ein 2 Kind. Für meine Arbeit wäre es praktischer das 2 Kind gleich mit dran zu hängen. Mein Chef sieht zwei Unterbrechungen nicht gerne. Theoretisch ok. Aber ich muss ja auch finanziell über ...


Berechnungsgrundlage Mutterschaftslohn 2. Kind

Hallo Frau Bader, im Januar 2020 endete meine 1-jährige Elternzeit. Im Februar 2020 habe ich noch meinen Resturlaub genommen und ein volles Monatsgehalt ausbezahlt bekommen. Ab März 2020 habe ich auf Basis eines Änderungsvertrages meine Arbeit wieder als Teilzeitkraft (30 %) aufgenommen. Jetzt bin ich im Mai ein zweites Mal Schwanger geworden un...


BV direkt nach Elternzeit, Berechnungsgrundlage für Lohn

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Anliegen, bis zum 31.07.2020 befand ich mich offiziell in der Elternzeit (2Jahre), im März bin ich erneut schwanger geworden. Leider wurde ich von Anfang an in dieser Schwangerschaft von Komplikationen begleitet, sodass ein Wiedereinstieg in den Beruf ( Einzelhandelskauffrau) undenkbar wäre, dementsprechend h...


Beschäftigungsverbot - Nebenjob - Berechnungsgrundlage

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in der 10. Woche schwanger und habe einen Hauptjob (40 Stunden - 100% Homeoffice) und einen Nebenjob (8,5-9 Stunden jeden Samstag im Fitnessstudio mit Gastro). Ich habe mit einigen Schwangerschaftsbeschwerden zu kämpfen, weshalb mir der Nebenjob immer schwerer fällt. Daher wird es ggf. auf ein Beschäftigungs...