Berechnungsgrundlage Geld im Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnungsgrundlage Geld im Mutterschutz

Hallo, für die Berechnung des AG-Anteil an der Vergütung im Mutterschutz, ist da nur das durchschnittliche Festgehalt der letzten 3 Monate maßgeblich, oder fließen in diesem Zeitraum gezahlte Provisionen, Boni etc mit ein? Bsp. Wenn im Zeitraum der 3 Monate vor Mutterschutz Jahresende war, hat man ja vielleicht noch Weihnachtsgeld und Bonus bekommen, und hätte dann mehr Geld im Mutterschutz? Danke und Grüsse Mona.

Mitglied inaktiv - 22.06.2001, 11:52



Antwort auf: Berechnungsgrundlage Geld im Mutterschutz

Liebe Mona, es wird vom Durchschnittsgehalt ausgegangen. Werden Boni etc. regelmäßig bezahlt, gehören sie dazu. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2001



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