Hallo, für die Berechnung des AG-Anteil an der Vergütung im Mutterschutz, ist da nur das durchschnittliche Festgehalt der letzten 3 Monate maßgeblich, oder fließen in diesem Zeitraum gezahlte Provisionen, Boni etc mit ein? Bsp. Wenn im Zeitraum der 3 Monate vor Mutterschutz Jahresende war, hat man ja vielleicht noch Weihnachtsgeld und Bonus bekommen, und hätte dann mehr Geld im Mutterschutz? Danke und Grüsse Mona.
Mitglied inaktiv - 22.06.2001, 11:52