Berechnungsgrundlage Erziehungsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnungsgrundlage Erziehungsgeld

Hallo Frau Bader! Was wird bei der Berechnung das Erziehungsgeldes zugrunde gelegt: Das tatsächliche Jahreseinkommen oder das Monatseinkommen (und dann umgerechnet, was man hätte verdienen können)? Hintergrund: Mein Mann arbeitete Anfang des Jahres in einem Nebenjob und verdiente rund DM3000 in drei Monaten. Ich hatte kein Einkommen. Bis zum 19. Juni hatten wir dann beide kein Einkommen und haben vom Ersparten gelebt. Seit dem 19. Juni 2000 verdiene ich etwa DM4000 (brutto) pro Monat. Mein Mann betreut seit dem unser Kind. Mit wieviel Erziehungsgeld können wir rechnen (wir beantragen es jetzt rückwirkend gemäß der Sechsmonatsfrist geht das ja noch). Mein Jahreseinkommen wird ja bei maximal 28.000DM/brutto liegen. Vielen Dank für Ihre Antwort. Ulli

Mitglied inaktiv - 17.10.2000, 20:40



Antwort auf: Berechnungsgrundlage Erziehungsgeld

Liebe Ulli, hierzu gibt es ein super ausführliches Posting von der Steuerberaterin Undine am 10.08. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2000



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