Guten Tag Frau Bader, mein monatliches Bruttogehalt setzt sich aus Grundgehalt, Prämien und Fahrtkosten zusammen. Von allem werden Lohnsteuer und Sozialabgaben abgezogen. Die Fahrkosten sind auch entsprechend vertraglich festgelegt und werden auch bei Krankheit und Urlaub gezahlt. Meine Frage: Was davon wird bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? Und falls es zu einem BV kommt: Ist dann das Einkommen des BV Berechnungsgrundlage beim EG oder die 12 Monate davor? Besten Dank und Gruß Astrid
von Struppi1 am 17.08.2013, 08:03