Hallo,
ich bin in der 7. Woche schwanger und arbeite zur Zeit in Teilzeit.
Ab Mai soll ich für 6 Monate auf Vollzeit gehen.
Der Vertrag für den vorübergehend höheren Lohn wird Ende April unterzeichnet.
Eventuell bekomme ich demnächst ein Beschäftigungsverbot. Wonach würde mein Mutterschaftslohn berechnet werden?
Vielen Dank
von
Xperia
am 13.04.2018, 17:49
Antwort auf:
Berechnungdes Beschäftigungsverbotes
Hallo,
Sie bekommen immer das, was Sie ohne Bv erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2018
Antwort auf:
Berechnungdes Beschäftigungsverbotes
was heißt eventuell? entweder es sind gefahren da, die der AG dann im rahmen der GEfBu bewertet oder die medizinischen gründe sind jetzt da, dass jetzt ein bv käme.
von
mellomania
am 13.04.2018, 19:38
Antwort auf:
Berechnungdes Beschäftigungsverbotes
Das BV würde vom Arzt ausgestellt werden, aufgrund einer Krankheit.
von
Xperia
am 15.04.2018, 10:08
Antwort auf:
Berechnungdes Beschäftigungsverbotes
ja ab jetzt oder kommt die krankheit noch? komisch, entweder sind die beschwerden da und bv ist erstellt, aber erst später eventuell? hmm
von
mellomania
am 15.04.2018, 20:18
Antwort auf:
Berechnungdes Beschäftigungsverbotes
Die Krankheit ist natürlich da, kann aber besser oder schlechter werden. Momentan bin ich deswg krank geschrieben, BV würde ich erst bekommen wenn die Schwangerschaft "sicher" ist. Was aber eigntlich ja nichts mit meiner eigentlichen Frage zu tun hat...
von
Xperia
am 15.04.2018, 21:59