Berechnungdes Beschäftigungsverbotes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnungdes Beschäftigungsverbotes

Hallo, ich bin in der 7. Woche schwanger und arbeite zur Zeit in Teilzeit. Ab Mai soll ich für 6 Monate auf Vollzeit gehen. Der Vertrag für den vorübergehend höheren Lohn wird Ende April unterzeichnet. Eventuell bekomme ich demnächst ein Beschäftigungsverbot. Wonach würde mein Mutterschaftslohn berechnet werden? Vielen Dank

von Xperia am 13.04.2018, 17:49



Antwort auf: Berechnungdes Beschäftigungsverbotes

Hallo, Sie bekommen immer das, was Sie ohne Bv erhalten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2018



Antwort auf: Berechnungdes Beschäftigungsverbotes

was heißt eventuell? entweder es sind gefahren da, die der AG dann im rahmen der GEfBu bewertet oder die medizinischen gründe sind jetzt da, dass jetzt ein bv käme.

von mellomania am 13.04.2018, 19:38



Antwort auf: Berechnungdes Beschäftigungsverbotes

Das BV würde vom Arzt ausgestellt werden, aufgrund einer Krankheit.

von Xperia am 15.04.2018, 10:08



Antwort auf: Berechnungdes Beschäftigungsverbotes

ja ab jetzt oder kommt die krankheit noch? komisch, entweder sind die beschwerden da und bv ist erstellt, aber erst später eventuell? hmm

von mellomania am 15.04.2018, 20:18



Antwort auf: Berechnungdes Beschäftigungsverbotes

Die Krankheit ist natürlich da, kann aber besser oder schlechter werden. Momentan bin ich deswg krank geschrieben, BV würde ich erst bekommen wenn die Schwangerschaft "sicher" ist. Was aber eigntlich ja nichts mit meiner eigentlichen Frage zu tun hat...

von Xperia am 15.04.2018, 21:59