Berechnung nach Elternzeit in eine neue Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung nach Elternzeit in eine neue Elternzeit

Hallo Zusammen, Meine Elternzeit endet im Mai 2018, meine Auszahlung allerdings schon im September 2017. Jetzt bin ich aber wieder schwanger, ET ist April 2018. Wie wäre es am schlausten mich nun zu Verhaltwn um das maximale Elterngeld für mein 2. Kind zu erhalten? Muss ich meine Elternzeit vorzeitig beenden damit ich Muttwrschaftsgeld erhalte? Danke im Vorfeld für eine Antwort. LG Mami199

von Mami199 am 06.08.2017, 12:17



Antwort auf: Berechnung nach Elternzeit in eine neue Elternzeit

Hallo, Bitte stellen Sie die Frage noch mal mit der Zusatzinformation, wann das erste Kind geboren ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.08.2017



Antwort auf: Berechnung nach Elternzeit in eine neue Elternzeit

EZ vorzeitig beenden geht eh nur mit Zustimmung des AG. Und in de regel nur bei Härtefall. Außer zum erneuten Mutterschutzbeginn. Das es also das gleiche EG wie bei Kind1 gibt ist eher unwahrscheinlich. ABER !!! man darf innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten - und das könntest Du machen um das neue EG zu erhöhen. Bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung eben auch woanders. Wie hoch das neue EG ausfällt hängt halt davon ab viele Monate Du vor der Geburt an Einkommen hattest, ausgeklammert - sprich durch vorherige Zeiten ersetzt - werden dabei eben nur die ersten 12 bzw bei Alleinerziehenden die ersten 14 Monate EG plus die Mutterschutzzeiten. Da du nichts davon schreibst wie alt Kind1 ist und ob du das EG auf ein Jahr bezogen hast oder auf zwei, kann man da dir keine neue Antwort geben. Wenn ich davon ausgehe du hast ein Jahr EG bezogen, bist nicht alleinerziehend, dann werden die Monate Oktober - Februar/März (je nach beginn Mutterschutz) eben mit 0 € in die Berechnung einfließen. Und das was an volle 12 Monate fehlt durch Zeiten von vor der ersten Geburt ersetzt. Mindestsatz wird es also nicht, aber auch nicht so viel wie bei Kind1, auch nicht mit Geschwisterbonus. Wie lange DU EZ hast ist dagegen völlig egal, das spielt für das EG gar keine Rolle. EZ bedeutet nur die Zeit die Dein AG verpflichtet ist dir deinen Job zu sichern - mehr nicht. Und zum neuen Mutterschutzbeginn auf jeden Fall spätestens die EZ beenden, egal ob du da arbeitest oder nicht. Dann gibt es das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Machst Du das nicht, bekommst du im schlechtesten Fall nur die 13 € von der KK pro Tag. Ez1 und Mutterschutz2 laufen dann gleichzeitig.

Mitglied inaktiv - 06.08.2017, 14:26



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