Frage: Berechnung des Kindesunterhalt

Hallo Frau Bader, bevor ich eine lange Mail verfasse möchte ich vorab wissen, ob ich sie etwas zum Kindesunterhalt fragen kann. Lg Maria

von chillimom am 21.01.2016, 13:32



Antwort auf: Berechnung des Kindesunterhalt

Hallo, bitte ind en Hinweisen lesen. Kurz und allgemein ja. berechnen etc. kann ich es hier nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2016



Antwort auf: Berechnung des Kindesunterhalt

Hallo Frau Bader, die Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen. es geht mir eher um eine andere Sachlage beim Kindesunterhalt. Ich stelle einfach meine Frage. Ich habe mit meinem Partner zwei kleine Kinder. Er selbst hat eine 10- Jährige Tochter, für die er Unterhalt zahlt. Er war mit der Kindesmutter verheiratet. Hatte während der Ehe ein Kredit für sein Auto aufgenommen. Bei den bisherigen Unterhaltsberechnungen, die das Jugendamt regelmäßig vollzieht, wurde sein Autokredit mit einbezogen. Nun, durch unsere zwei Kinder (1,5 Jahre und 16 Wochen) wurde das alte Auto zu klein. Ich habe ebenfalls eine Tochter mitgebracht. Somit sind es, insgesamt vier Kinder. Da er wohnhaft in Berlin ist und in Potsdam arbeitet, ist er auf sein Auto angewiesen. Schlechte Verbindung, früher Arbeitsbeginn. Er kaufte sich ein größeres Auto (7- Sitzer). Dieses war nicht vermeidbar. Bei der jetzigen Berechnung bezog das Jugendamt den Kredit nicht mehr mit ein. Es ist doch aber kein Luxuskredit oder aus Bosheit entstanden. Wir sind auf das größere Auto angewiesen. Laut diversen Foren müsste der Kredit doch anrechenbar sein oder? Danke für die Hilfe und lg Maria

von chillimom am 22.01.2016, 14:39



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