Hallo, ich habe da mal eine Frage: Bei der Berechnung des EG wird ja das zu versteuernde Einkommen im Jahr nach der Geburt des Kindes zu Grunde gelegt. Zum Antragszeitpunkt waren uns nur ein Bruchteil der von uns abzugsfähigen Werbungskosten bekannt, die bei der Errechnung des EG berücksichtigt werden konnten. Nun haben wir für das letzte Jahr unseren Steuerbescheid erhalten und es ist ein viel niedrigeres zu versteuerndes Einkommen herausgekommen, als bei bei der Berechnung des EG angesetzt wurde. Ich habe mal ausgerechnet, daß uns somit über mehrere Monate hinweg über 50 Euro im MOnat zuwenig gezahlt worden sind. Haben wir jetzt noch die Möglichkeit, das nachberechnen zu lassen oder ist es unser Pech, daß die Finanzämter so lange brauchen, um einen Bescheid rauszugeben? Wäre sehr freundlich, wenn Sie uns Auskunft geben könnten! Vielen Dank und herzliche Grüße Romy
Mitglied inaktiv - 22.10.2002, 20:13