Sehr geehrte Frau Bader,
nehmen wir mal an, dass das erste Kind im Februar 2012 geboren wurde und Elterngeld für das erste Kind von Februar 2012 bis Februar 2013 von der Mutter bezogen wurden. Die beantragte Elternzeit ist bis Juli 2013. Da der Arbeitgeber die Mutter jedoch schon früher brauchte, fing die Mutter mit einer Teilzeitstelle bei ihrem alten AG an (ab März 2013). Die Mutter ist jetzt wieder schwanger und das nächste Kind kommt im Oktober 2013 auf die Welt. Die Mutterschutzfrist beginnt im September 2013.
Wie würde in diesem Fall das Elterngeld für das 2. Kind berechnet werden? Es gelten ja die 12 Monate vor der Geburt eines Kindes. Würde in diesem Fall nur das Gehalt von März bis August 2013 (d.h. 6 Monate XX Euro und 6 Monate 0,00 Euro, da in der Zeit Elterngeld erhalten) berechnet, oder gibt es eine andere Berechnung?
Ich danke Ihnen!
von
Marmita
am 11.07.2013, 19:17
Antwort auf:
Berechnung des Elterngelds beim 2. Kind
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2013
Antwort auf:
Berechnung des Elterngelds beim 2. Kind
Da wo Elterngeld ist wird ersetzt durch den Lohn vor dem ersten Kind ;-)
von
Sternenschnuppe
am 11.07.2013, 19:31
Antwort auf:
Berechnung des Elterngelds beim 2. Kind
In der ersten Hälfte richtig: es zählen die Monate Mrz bis Sep 2013.
Zu diesen 6 Monaten kommen noch 6 weitere von vor dem ersten Mutterschutz (also evtl Jul bis Dez 11)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.07.2013, 01:00