Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete am 14.09.17- mein neuer Mutterschutz begann am 18.09.17. Auf meine Recherchen, ob die Differenztage bei der Elterngeldberechnung zu finanziellen Einbußen führen, bekam ich zu der Zeit die Auskunft, dass es für die Berechnung unrelevant ist. ..was sich jedoch im Nachhinein offensichtlich als falsch rausstellte. Nun bekomme ich nämlich nur den Mindestsatz, für die Berechnung wird somit nicht das vorherige Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes zugrunde gelegt.....was für mich demzufolge erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet. Die Frauenärztin hätte den Geburtsttermin problemlos ein paar Tage nach vorne datiert, so dass der neue Mutterschutz innerhalb der Elternzeit beginnt. (Die Kleine ist ohnehin 3 Wo früher gekommen). Meine Frage- hätte ich in diesem Fall - Mutterschutz fällt in Elternzeit- Anspruch auf die Berechnung des Eterngeldes unter der Berücksichtigung meines vorherigen Gehalts gehabt? Und falls ja, besteht irgendeine Möglichkeit rückwirkend darauf Einfluss zu nehmen? Andernfalls endet der Mindestsatz des Elterngeldes nach einem Jahr nämlich bereits, was bedeuten würde, dass ich mit insgesamt 4 Kindern, darunter 2 Kleinkindern in naher Zukunft zusätzlich wieder arbeiten gehen müsste. Bin dankbar für Ihre Stellungnahme, lieben Gruß, M.Tolksdorf
von Mira36 am 02.03.2018, 08:48