Hallo Frau Bader, Ich möchte nach Geburt meines Kindes (Ende Juni) Elternzeit beantragen und bin mir bei der Elterngeldberechnung nicht ganz sicher. Mein Gehalt (aus nicht selbstständiger Tätigkeit) variiert jeden Monat, da ich je nach monatlichen Umsatz eine Provision erhalte. Da ich kein Festgehalt bekomme, sondern lediglich die Provision ist dies für mich keine Sonderzahlung sondern ein normales, variables Einkommen mit Abzügen und allen, was dazu gehört. Urlaubs und Weihnachtsgeld wird extra gezahlt. Berechnet sich mein Elterngeld demnach aus dem Durchschnittsnetto bzw. Brutto der letzten 12 Monate. Oder gibt es Probleme da auf dem Lohnzettel das Wort "Provision" statt "Gehalt" steht? Viele Grüße und Danke im Voraus!
von Chrissi_09 am 02.05.2017, 23:34