Hallo Frau Bader, durch Adoption und Dauerpflege ist unserere Situation leider nicht so ohne weiteres aus den allgemeinen Hinweisen zum Elterngeld abzulesen. Daher hätten wir gerne Ihre Meinung zu folgender Konstellation: - Aufnahme eines Kindes in Dauerpflege vor ca. 16 Monaten (Aufgabe des Vollzeitjobs, Elternzeit, aber kein Anspruch auf Elterngeld) - nach ca. 12 Monaten Beginn Teilzeit im alten Job - Jetzt voraussichtlich Aufnahme eines weiteren Kindes im Rahmen Adoption. Berechnet sich der Elterngeldanspruch rein aus den letzten 12 Monaten (d.h. mehrere '0' Monate und die entsprechenden Monate in Teilzeit) oder ist in der Situation die Zeit vor der Elternzeit auch noch zu berücksichtigen (was ja, wenn ich das richtig interpretiere, der Fall wäre, wenn das erste Kind kein Dauerpflegekind sondern ein leibliches Kind oder Adoptivkind wäre).? Vielen Dank im voraus. Heike
von HeikeM15 am 20.12.2013, 15:26