Guten Tag! Ich war bis Februar 2011 arbeitslos. Ab März 2011 bis April 2012 habe ich eine Teilzeittätigkeit (25 Std. befristet) ausgeführt. Ab Mai 2012 bis Mai 2013 war ich in Elternzeit. Nun habe ich mich arbeitslos gemeldet und man hat mir gesagt, da ich im letzten Jahr kein Einkommen hatte (Elterngeld) wird das ALG I fiktiv berechnet. Was für mich gesehen ein sehr hoher Vorteil ist, da ich fast das doppelte an ALG I bei fiktiver Berechnung bekomme, wie aus meinem letzten Gehalt. Jetzt habe ich den Bescheid erhalten und man hat als Berechnungsgrundlage doch das Gehalt aus der Teilzeittätigkeit genommen. Gibt es rechtlich eine Möglichkeit, darauf zu bestehen das zur Berechnung des ALG I die fiktive Variante genommen wird? Vielen Dank!!
von mandy1981 am 29.05.2013, 08:10