Guten Tag Frau Bader, wir haben bereits schon ein Kind, welches im Mai zwei Jahre alt wird. Im September erwarten wir unser zweites Kind (Mutterschutzbeginn Mitte Juli). Ich habe bei meinem AG für Kind 1 zwei Jahre Elternzeit (Mai 2011-Mai 2013) eingereicht und habe nach einem Jahr meine Arbeit in Teilzeit wieder aufgenommen. Nach Beendigung meiner Elternzeit habe ich einen Antrag auf Verlängerung meiner Restelternzeit für den Zeitraum Anfang Mai - bis Beginn Mutterschutz gestellt, der von meinem AG auch bestätigt wurde und mit dem Zusatz "Anschließend tritt der am 01.März 2008 geschlossene Arbeitsvertrag wieder in Kraft". Bezieht sich nun die Berechnung des Mutterschaftsgeldes auf meinen ursprünglichen Vertrag, sprich meiner Vollzeitanstellung? Vielen Dank für die Antwort und beste Grüsse
von Rosa Clara am 03.05.2013, 11:08