Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zur Berechnung zum Zuschuss des Mutterschaftsgeldes durch den AG.
Ich weiß das die letzten 3 Nettomonatsgehälter in die Berechnung einfliessen. Ich bekam das letzte halbe Jahr monatlich eine Prämie über
250,00 Euro brutto. Wird diese Prämie bei der Berechnung auch berücksichtigt? Oder gibt es Zahlungen die dabei nicht berücksichtigt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße.
Mitglied inaktiv - 20.04.2009, 13:06
Antwort auf:
Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld
Hallo,
Für die Zuschusshöhe ist das Nettoarbeitsentgelt maßgebend, das die Arbeitnehmerin in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten (bzw. dreizehn Wochen) vor Beginn der Schutzfrist erzielt hat, und zwar einschließlich etwaiger Überstundenvergütungen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.04.2009
Antwort auf:
Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld
Ich nochmal. Heißt das denn nun das die Elterzeit nicht mitgerechnet wird sondern die 4 Wochen vor der Schutzfrist und 8 Wochen VOR meiner Elternzeit, weil das wären ja abgerechntete Monate...
Mhhhh
Mitglied inaktiv - 18.05.2009, 19:55