Guten Morgen an alle, da mein Chef meint, ich solle die Lohnbuchhaltung fragen, diese wiederum mich wiederrum an den Chef verweist, muss ich mein Anliegen nun hier aufschreiben. Also: ich versuche meinen U-Anspruch für das Jahr 2008 zu ermitteln. (Würde ich normal 40Std./Wo. arbeiten wie vor dem Kind, hätte ich 30T Jahres-U.) 2007: Geburt Levin 20.9.07 Elternzeit 20.9.07 - 19.9.08 2008: ab 21.2.08 geringfüg.Beschäftigung 15Std./Woche bis 19.9.08 danach ab 20.9.08 ist mein Elternjahr vorbei und ich müsste voll arbeiten gehen, bzw.Teilzeit. 20.10.08 beginnt neuer Mutterschutz für 2.Kind Meine Fragen: 1.) Urlaubsanspruch ungefähr für 2008 2.) Was ist BMG für Muschutzgeld für 2.Kind? 3.) Was ist BMG für Elterngeld für 2.Kind? Ich weiß, ist sehr kompliziert, ich hoffe Sie können mir trotzdem ein wenig weiterhelfen. Vielen Dank und alles Gute. Nancy
Mitglied inaktiv - 15.08.2008, 08:47