Hallo! Ich habe mich nun schon einige Zeit lang mit der Berechnung des Mutterschutzlohns (ML) bei Beschäftigungsverbot (BV) auseinandergesetzt bin aber noch zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Generell gilt ja: Der Mutterschutzlohn beläuft sich auf den Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 11 Abs. 1 MuSchG). Wie ist das aber nun wenn jemand zussätzlich zu seinem festen Gehalt eine variable Vergütung (z.B. Umsatzbeteiligung) in nicht unerheblichem Maße erhält und diese Umsatzbeteiligung z.B. halbjährlich ausgezahlt wird? Liegt die Auszahlung innerhalb der 13 Wochen, dann ist der so berechnete Verdienst überdurschnittlich hoch, liegt die Zahlung außerhalb der 13 Wochen, ist der berechnete Verdienst unterdurchschnittlich gering. Die gleiche Problematik ergibt sich, wenn die variablen Vergütungsanteile gerade im Berechnungszeitraum untypisch hoch bzw. niedrig ausfallen. Der Arbeitgebeer (AG) könnte z.B. durch "geschicktes" Berechnen die variable Vergütung just für die zu berücksichtigende Auszahlung drücken, bzw. anheben (je nach Verhältnis zu seinem Angestellten). So könnte man z.B. mit seinem AG einen "Deal" aushandeln alle Zulagen, Provisionen, variable Vergütungen, etc. im Berechnungszeitraum auszahlen zu lassen (anstatt übers Jahr verteilt) um so das Durchschnittsgehalt im Berechnungszeitraum zu "optimieren". Dies alles natl. unter der Annahme, dass der AG sich die Zahlungen über das Umlageverfahren U2 wieder von der Krankenkasse holt. Zu diesen "Sonderfällen", die eigentlich recht häufig anzutreffen sein müssten, muss es doch Regelungen geben, oder? Ich kann aber im Netz partout nichts finden. Wenn hier jemand Rat oder einen Link weiss, vielen Dank! mbreith
Mitglied inaktiv - 02.06.2009, 12:19