Sehr geehrte Frau RAin Bader, die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst in den drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist. Ich befinde mich noch bis Ende April in Elternzeit. Arbeite anschließend für 2 Monate (Mai u. Juni) und gehe ab Anfang Juli in Mutterschutz für Kind Nr. 2. Somit ergeben sich nur 2 arbeitende Monate für die Berechnung von Mutterschaftsgeld. Wie erfolgt die Berechnung? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
von lieschen92 am 02.04.2020, 15:20