Hallo Frau Bader, ich bin als viel "reisende" Beratetin im Außendienst tätig, so dass mein Nettogehalt jeden Monat von der Höhe der Reisekosten und Verpflegungmehraufwendungen abhängig ist. Werden die ausgezahlten Reisekosten bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes berücksichtigt oder wird das Nettogehalt vorerst von allen (sonder-) Zahlungen bereinigt? Wie sieht es bei der Prämienzahlungen aus, die im Arbeitsvertrag als Sonderzahlungen fest angegeben sind, werden die mitgezählt oder auch nicht? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus! Susanne
von @Susanne@ am 09.06.2016, 18:01