Nach § 13,(2), 7 heißt es, zum Arbeitsentgelt zählt nicht der Zuschuß zur KV.
Heißt das, das ich als Privatversicherte den Arbeitgeberzuschuß nicht bekomme?
Und wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld generell vom Arbeitgeber?
Danke, Katrin
Mitglied inaktiv - 20.01.2002, 16:36
Antwort auf:
Berechnung Mutterschaftsgeld
Liebe Katrin,
Sie haben lediglich Anspruch auf DM 400 vom Bundesversicherungsamt, Tel. 0228-619-1888.
Ansonsten erhalten Sie vom AG den Unterschiedsbetrag von DM 25 zum üblichen Gehalt vermindert und die gesetzl. Abzüge.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2002